Sachverständiger Beilstein

Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin  Regine Kunst Beilstein

Regine Kunst

Bausachverständige und Baugutachterin

Kelterstraße 20
71717 Beilstein
Tel: 07062 659 11 50
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Qualifikation

  • Dipl. Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten
  • Zertifizierte Immobiliengutachterin DIAZert (LS) Zertifiziert für die Marktwertermittlung von Standardimmobilien DIN EN ISO/IEC 17024
Dipl. Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Beilstein steht Ihnen Frau Regine Kunst als Sachverständige zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Frau Regine Kunst kann Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Beilstein, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Beilstein kommen bzw. sich nicht in Beilstein auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Beilstein - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Kleinstadt Beilstein liegt im Landkreis Heilbronn und ist 40 km nördlich von Suttgart entfernt. Neben Beilstein liegen die Städte und Gemeinden Oberstenfeld, Großbottwar, Ilsfeld, Abstatt, Lauffen am Neckar, Löwenstein, Wüstenrot und Spiegelberg.

Beilstein hat insgesamt 11 Teilorte Billensbach, Etzlenswenden, Farnersberg, Gagernberg, Jettenberg, Kaisersbach, Klingen, Maad, Schmidhausen, Söhlbach und Stocksberg.

Die Kleinstadt umfasst ein Gebiet von 2.524 Hektar, welches zurzeit von 6.198 Einwohnerinnen und Einwohnern bewohnt wird. Die Flächenaufteilung setz sich folgendermaßen zusammen 1128 ha Waldfläche, 1052 ha Landwirschaftsfläche, 15 ha Wasserfläche, 31 ha Erholungsfläche, 150 ha Gebäude- und Freifläche, 135 ha Verkehrsfläche und 13 ha Sontige Fläche.

Durch die wunderschöne Lage an der Württemberger Weinstraße, findet man in Beilstein viele Sehenswürdigkeiten. Dazu zählen unteranderem die Burg Hohenbeilstein, welche seit 1960 im Besitz der Stadt ist und heute ein Schlossrestaurant beherbergt. Weiterhin das Untere Schloss welches sich zwischen Burg und Stadt befindet und nach der Zerstörung 1693 nicht vollständig wiederhergestellt wurde. Im Ortskern sind viele barocke Fachwerkhäuser zu finden mit reichem Ziergiebel.

Der Ortsansässige Verein TGV EIntricht Beilstein bietet verschiedene Sportarten an (Handballd, Fußball, Schimmen, Tanzen) und hat eine eigene Gesangsabteilung.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus / Stadtverwaltung

Hauptstraße 19

71717 Beilstein

Bauamt

Lerchenstraße 40

74072 Heilbronn

Grundbuchamt

Bahnhofsstraße 3

74072 Heilbronn

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