Bauabnahme - Was Sie beachten müssen und welche Gefahren bestehen
Folgen der Bauabnahme
Gesetzliche Gewährleistungsfrist
Mit der Bauabnahme beginnt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Bedeutet: Wenn Sie nach der Abnahme Baumängel entdecken, müssen Sie nachweisen, dass diese schon zum Zeitpunkt der Bauabnahme vorhanden waren. Vor der Bauabnahme liegt die Beweislast hingegen bei der Baufirma!
Absicherung von Gefahren und Risiken
Mit der Abnahme gehen alle Gefahren und Risiken auf den Bauherren, also auf Sie, über. Bedeutet: Sie müssen das Haus versichern. Vor der Bauabnahme hingegen haftet das Bauunternehmen und ist für die Absicherung z.B. vor Einbruch oder Unwetterschäden verantwortlich!
Was Sie auf keinen Fall tun sollten!
Den Bau formlos abnehmen
Lassen Sie sich vom Bauunternehmen nicht zu einer schriftlichen, formlosen Bauabnahme überreden! Bestehen Sie auf einen Abnahmetermin vor Ort. Am besten nehmen Sie diesen Termin mit einem Fachmann an Ihrer Seite wahr.
Unter Zeitdruck setzen lassen
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Meist wird es nicht nur einen Termin zur Bauabnahme geben, sondern auch einen Folgetermin, bis zu dem die Mängel beseitigt werden.
Teilabnahmen vereinbaren
Vereinbaren Sie keine Teilabnahmen! Dies dient dazu, die Haftung für den jeweiligen Bauabschnitt auf Sie zu übertragen! Sie sollten grundsätzlich keine Verträge unterschreiben, die Teilabnahmen vorsehen.
Den Bau aus Versehen abnehmen
Warten sie mit der Schlussrate, bis der Bau auch wirklich förmlich abgenommen wurde. Denn auch das gibt es: das Sie den Bau aus Versehen abnehmen! Nämlich dann, wenn Sie die Schlussrechnung akzeptieren und bezahlen. Damit nehmen Sie in der Regel den Bau offiziell ab, was auch durch die meisten Gerichte so bewertet wird.
So sichern Sie sich ab
Sorgfältig vorbereiten und alle Baumängel dokumentieren
Bereiten Sie sich auf die Bauabnahme sorgfältig vor und dokumentieren Sie alle Baumängel. Ziehen Sie am besten einen Bausachverständigen hinzu. Dieser kann mit seinem Fachwissen und seiner Erfahrung Baumängel entdecken, die für den Laien selbst beim zweiten Hinsehen nicht zu entdecken sind. Auch kann der Fachmann mit seinem technischen Equipment bei Bedarf Messungen vornehmen, wie z.B. die Feuchtemessung.
Bausachverständiger bei der Bauabnahme
Nehmen Sie den Bausachverständigen auch zum Abnahmetermin mit. Denn: mit einem Fachmann an Ihrer Seite können Sie sich fachlich besser begründen, falls der Bauträger sich „quer“ stellen sollte. Auch kann der Bausachverständige beurteilen, ob Sie den Bau generell verweigern dürfen, was nur bei sehr schweren Baumängel zulässig ist.
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